Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 02.07.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.06.2019, W104 2211511-1/82Z, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Revision auf Antrag des Revisionswerber die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben des Kärntner Naturschutzbeirates als Umweltanwalt vom 04.06.2013 beantragte dieser, die Kärntner Landesregierung möge nach § 3 Abs. 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) feststellen, ob für die geplante Errichtung und für den geplanten Betrieb eines Windparks auf der Koralpe eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 24.10.2013, Zl.07-A-UVP-1265/14-20... mehr lesen...