Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 28.9.2016 stellte die XXXX als bevollmächtigte Vertreterin der XXXX (Projektwerberin) einen Antrag gemäß § 24 Abs. 5 UVP-G 2000 auf Feststellung, dass für das Vorhaben „A 22 Donauufer Autobahn Generalerneuerung und Fahrstreifenerweiterung im Abschnitt Stockerau Ost - KN Stockerau sowie S 3 Weinviertler Schnellstraße Generalerneuerung im Abschnitt KN Stockerau bis km 1,05“ keine Umweltvertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26.09.2019 stellte die XXXX ( XXXX , im Folgenden: Projektwerberin) als bevollmächtigte Vertreterin der XXXX bei der BMK (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag, die Behörde möge nach allfälliger Durchführung einer Einzelfallprüfung feststellen, dass für das Vorhaben „ XXXX “ keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. 2. Mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , stellte die BMK fest, dass für das Vorhaben „ XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 28.9.2016 stellte die ASFINAG Bau Management GmbH als bevollmächtigte Vertreterin der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft ASFINAG (Projektwerberin) einen Antrag gemäß § 24 Abs. 5 UVP-G 2000 auf Feststellung, dass für das Vorhaben „A 22 Donauufer Autobahn Generalerneuerung und Fahrstreifenerweiterung im Abschnitt Stockerau Ost - KN Stockerau sowie S 3 Weinviertler Schnellstraße Generalerneuerung i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Kärntner Naturschutzbeirat als Umweltanwalt stellte mit Schreiben vom 28.05.2015 den Antrag auf Feststellung gemäß § 24 Abs. 5 UVP-G 2000 zum geplanten Sicherheitsausbau der S 37 zwischen St. Veit Nord und Klagenfurt Nord. Weiters ersuchte der Umweltanwalt den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) in eventu für den Fall, dass sich dieser hinsichtlich der Berücksichtigung des Rodungstatbestandes gemäß Anhang 1 Z 4... mehr lesen...