Entscheidungen zu § 71c UG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2024/3/22 W128 2282051-1

Entscheidungsgründe: I.       Verfahrensgang: römisch eins.       Verfahrensgang: (a)      Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer wurde am 14.07.2005 an der Medizinischen Universität Wien zum Diplomstudium Humanmedizin (N 202) als ordentlicher Studierender zugelassen. Im Laufe des Studiums kam es zu Beschwerden über das Verhalten des Beschwerdeführers gegenüber Patientinnen und Patienten sowie Lehrenden, insbesondere während seiner Klinischen Praktika. 2. Mit Bescheid des Rektorates... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.03.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2023/5/9 W129 2268069-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.05.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2021/4/22 W129 2240280-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: (a) Erstes Verfahren 1. Der Beschwerdeführer wurde am 14.7.2005 an der Medizinischen Universität Wien zum Diplomstudium Humanmedizin (N 202) als ordentlicher Studierender zugelassen. 2. In den Jahren 2009 bis 2011 kam es zu Beschwerden der Lehreinrichtungen der Medizinischen Universität Wien über das Verhalten des Beschwerdeführers gegenüber Patientinnen und Patienten sowie Lehrenden, insbesondere während seiner Klinischen Praktika. In den Jahr... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.04.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2020/5/19 W128 2223912-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer registrierte sich am 01.07.2018 für die Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie an der Universität Wien. Am 28.08.2018 nahm der Beschwerdeführer am schriftlichen Aufnahmetest für das Studienjahr 2018/19 teil. In der Folge wurde der Beschwerdeführer mangels freier Studienplätze nicht zum beantragten Studium zugelassen. Mit E-Mail vom 19.09.2018 teilte der Beschwerdeführer der belangten Behörde mit, dass er - sowie viele... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.05.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/12/3 W203 2140355-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) nahm an dem am 04.07.2014 für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Wien durchgeführten Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2014/15 teil. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zahlte sie fristgerecht einen Kostenbeitrag in Höhe von EUR 110,00 ein. 2. Mit Antrag vom 22.09.2015 begehrte die BF beim Rektorat der Medizinischen Universität Wien (im Folgenden: belang... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 03.12.2019

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