Entscheidungen zu § 64 Abs. 1 UG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2019/4/1 W203 2201254-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) wurde am 27. August 2001 nach Absolvierung des Diplomstudiums Betriebswirtschaft vom Studiendekan der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz der akademische Grad Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften verliehen. 2. Am 22.01.2015 beantragte die BF die Zulassung zum Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. 3. Auf... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 01.04.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/4/1 W203 2214148-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde aufgrund seines Antrags vom 16.07.2018 unter Vorlage eines Nachweises über sein an der Technischen Universität Graz abgeschlossenes Diplomstudium unter Vorschreibung einer Ergänzungsprüfung aus Latein ab dem Wintersemester 2018/19 zum Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien zugelassen. 2. Am 05.09.2018 teilte der BF der Universität Wien per E-Mail mit, dass er festgestellt... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 01.04.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/6 W128 2187052-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 17.08.2017 die Zulassung zum Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Seinem Antrag legte er seinen Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades Master of Laws der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien, LL.M. (WU) vom 07.02.2017, seinen Erfolgsnachweis für das Masterstudium Wirtschaftsrecht an der WU Wien vom 02.04.2017, sein Motivationsschreiben für die Zulassung zum Doktora... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.03.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2018/7/17 W224 2187630-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 04.07.2017 einen Antrag auf Zulassung zum Studium Sinologie (Bachelorstudium) an der Universität Wien. Dazu legte sie unter anderem ein Abschlusszeugnis, ausgestellt vom Bildungsamt der Provinz XXXX, eine Zulassungsbescheinigung der XXXX Hochschule, ein Zeugnis über den Abschluss eines Deutschkurses (A1/2 - A2/2), einen Meldezettel sowie einen Aufenthaltstitel vor. 2. Mit Schreiben der Vizerektorin für ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 17.07.2018

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