Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: (a) Erstes Verfahren 1. Der Beschwerdeführer wurde am 14.7.2005 an der Medizinischen Universität Wien zum Diplomstudium Humanmedizin (N 202) als ordentlicher Studierender zugelassen. 2. In den Jahren 2009 bis 2011 kam es zu Beschwerden der Lehreinrichtungen der Medizinischen Universität Wien über das Verhalten des Beschwerdeführers gegenüber Patientinnen und Patienten sowie Lehrenden, insbesondere während seiner Klinischen Praktika. In den Jahr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Entscheidend für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde wird nicht mehr die formelle Vollstreckbarkeit des angefochtenen Bescheides, sondern werden die Folgen seiner Umsetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde am 14.7.2005 an der Medizinischen Universität Wien zum Diplomstudium Humanmedizin (N 202) als ordentlicher Studierender zugelassen. 2. In den Jahren 2009 bis 2011 kam es zu Beschwerden der Lehreinrichtungen der Medizinischen Universität Wien über das Verhalten des Beschwerdeführers gegenüber Patientinnen und Patienten sowie Lehrenden, insbesondere während seiner Klinischen Praktika. 3. In den Jahren 2011 bis 2013 be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde vom 28. Jänner 2016 wurde der Antrag des Revisionswerbers auf Zulassung zum Bachelorstudium Pharmazie vom 31. Juli 2015 gemäß § 63 Abs. 7 iVm § 68 Abs. 1 Z 3 und § 77 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (UG) abgewiesen. 2. Die dagegen vom Revisionswerber erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 2016 abgewiesen. 3. Dieses Erkenntnis wurde mit hg... mehr lesen...