Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) absolvierte am 30.05.2018 als Studierender des Bachelorstudiums XXXX einen Test im Rahmen der Lehrveranstaltung " XXXX " an der Universität Wien. Das Ergebnis der Lehrveranstaltungsprüfung wurde am 04.06.2018 im Sammelzeugnis aufgrund von Erschleichung wegen der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei der Prüfung mit "X" dokumentiert. 2. Am 30.05.2018 erstattete der BF bei der LPD Wien Anzeige ge... mehr lesen...