Die H GmbH schloss am 24. Februar 1984 und am 30. Dezember 1985 mit der L GmbH zwei Leasingverträge betreffend näher bezeichnete Liegenschaften und am 21. September 1990 mit der C GmbH einen Leasingvertrag über eine näher bezeichnete Liegenschaft ab. Mit Einbringungsvertrag vom 24. September 1996 wurde die H GmbH nach Art. III UmgrStG auf den Einbringungsstichtag 31. Dezember 1995 in die beschwerdeführende Gesellschaft eingebracht. In zwei Vereinbarungen der beschwerdeführen... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GebG 1957 §21;UmgrStG 1991 §42; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/16/0187
2004/16/0186 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/16/0075 E 29. Juli 2004 RS 2
(Hier nur erster und zweiter Satz). Stammrechtssatz Unter einer Vertragsübernahme wird ein rechtsgesc... mehr lesen...