Norm: ABGB §367 AGenG §83
Rechtssatz: Die Eintragung im Anteilbuch der Genossenschaft begründet keine Rechte und gibt auch keinen Publizitätsschutz. Entscheidungstexte 4 Ob 588/71 Entscheidungstext OGH 07.09.1971 4 Ob 588/71 SZ 44/125 = EvBl 1972/62 S 103 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0010880 ... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, Johann O sei Inhaber von 10 Geschäftsanteilen an der E-Werks-Genossenschaft I reg Genossenschaft m b H gewesen. Dieser Genossenschaft habe ein E-Werk gehört, das später von der KELAG gegen Lieferung von Freistrom in einem bestimmt festgelegten Ausmaß an die bisherigen Genossenschaftsmitglieder übernommen worden sei. Nach dem Krieg habe Johann O durch etwa 10 Jahre als vermißt gegolten, und "deshalb" sei seine Frau Berta O im Hauptbuch der Genossenschaft als Besit... mehr lesen...
Norm: GenG §1GenG §5 Z5GenG §83
Rechtssatz: Die Eintragung im Anteilbuch der Genossenschaft ist dafür, wem die Anteile tatsächlich gehören, nicht maßgeblich. Diese Eintragung begründet keine Rechte und gibt auch keinen Publizitätsschutz wie etwa Eintragungen im Grundbuch. Maßgeblich ist vielmehr, ob ein Genossenschaftsanteil rechtsgültig erworben wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 588/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 AABGB §1393 BdGenG §1GenG §5 Z5GenG §83
Rechtssatz: Der Geschäftsanteil an einer Genossenschaft ist - ebenso wie derjenige an einer GmbH - ein Inbegriff von Rechten und Pflichten des Mitgliedes gegenüber der Genossenschaft oder der Gesellschaft. Die Übertragung solcher Anteile erfolgt daher nach den Grundsätzen über die Abtretung von Forderungen und nicht nach sachenrechtl. Bestimmungen § 367 ABGB ist nicht anwendbar. ... mehr lesen...
Norm: GenG §83
Rechtssatz: Im Statut kann die Übertragung des Geschäftsguthabens durch die Erben des Genossenschafters ausgeschlossen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 270/67 Entscheidungstext OGH 10.01.1968 1 Ob 270/67 Veröff: EvBl 1968/301 S 492 = JBl 1969,96 = MietSlg 20643 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der betreibenden Partei Folge und wies den Antrag der Verpflichteten auf Einstellung der Exekution durch Pfändung des Geschäftsanteiles der Verpflichteten an der gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft F. reg. Gen. m. b. H. ab. Das Erstgericht hat die Exekution durch Pfändung des den Verpflichteten gegen die "Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft "F.", reg. Gen. m. b. H." zustehenden Geschäftsanteiles gemäß § 39 (1) Z.... mehr lesen...
Norm: EO §331 CGenG §83
Rechtssatz: Das Mitgliederschaftsrecht an einer Genossenschaft mbH ist pfändbar. Entscheidungstexte 3 Ob 148/63 Entscheidungstext OGH 11.12.1963 3 Ob 148/63 EvBl 1964/184 S 272 = SZ 36/155 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0004136 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...