Der Kläger war Mitglied der beklagten Trocknungsgemeinschaft Z, die sich am 4. 2. 1969 als Verein konstituiert hatte und deren Bildung von der Sicherheitsdirektion für das Bundesland NÖ als Vereinsbehörde mit Bescheid vom 21. 4. 1969, Z Vr 272/1-1969, gemäß § 7 Abs. 1 VereinsG nicht untersagt worden war. Die Beklagte hat ihren Sitz in Z (§ 1 der Satzung). Ihr Zweck ist es, im Zuge der Technisierung der Landwirtschaft in Z eine Trocknungsanlage zur künstlichen Trocknung von Luzerne, ... mehr lesen...
Norm: GenG §55 Abs3GenG §79
Rechtssatz: Dem ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglied steht im Zweifel kein Anteil an den stillen Reserven der Genossenschaft zu. Er erhält nur sein Geschäftsguthaben, also die von ihm geleisteten Einlagen, die seinem Konto gutgebracht worden sind. Entscheidungstexte 5 Ob 668/81 Entscheidungstext OGH 15.11.1983 5 Ob 668/81 Veröff: SZ 56/161 = JB... mehr lesen...
Norm: GenG §79GenG §55 Abs3
Rechtssatz: Dem ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglied steht im Zweifel kein Anteil an den stillen Reserven der Genossenschaft zu. Er erhält nur sein Geschäftsguthaben, also die von ihm geleisteten Einlagen, die seinem Konto gutgebracht worden sind. Entscheidungstexte 5 Ob 668/81 Entscheidungstext OGH 15.11.1983 5 Ob 668/81 Veröff: SZ 56/161 = JB... mehr lesen...