Norm: GenG §31
Rechtssatz: Eine Statutenbestimmung, wonach die Vollversammlung, abgesehen von dem Falle des § 32, bei Anwesenheit einer geringeren Anzahl als eines Zehntels sämtlicher Mitglieder beschlußfähig sein soll, ist unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 652/35 Entscheidungstext OGH 09.10.1935 2 Ob 652/35 Veröff: SZ 17/139 3 Ob ... mehr lesen...