Norm: UHG §14
Rechtssatz: Ordnet das Gesetz ausdrücklich die amtswegige Einreihung an, so hat die betreibende Partei Anspruch darauf, daß ihr Recht auf Verschaffung der Publizität vom Gericht auch gewahrt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 73/93 Entscheidungstext OGH 13.07.1993 5 Ob 73/93 Veröff: RZ 1994/71 S 250 = SZ 66/86 Europea... mehr lesen...
Norm: EO §249 ffABGB §435UHG §14
Rechtssatz: Ob die Pfändung des Superädifikates im Zuge des vom Rechtsmittelwerber betriebenen Exekutionsverfahrens wirksam erfolgte, ist völlig unabhängig davon zu beurteilen, ob es zur Urkundeneinreihung kommt oder nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 73/93 Entscheidungstext OGH 13.07.1993 5 Ob 73/93 Veröff: SZ 66/86 ... mehr lesen...
Am 25. 8. 1981 wurde die zur Hereinbringung der Geldforderung der F GesmbH (über deren Vermögen inzwischen am 7. 1. 1982 der Konkurs eröffnet wurde) wider die Verpflichtete S GesmbH mit dem Exekutionsbewilligungsbeschluß vom 17. 7. 1981, GZ E 2264/81-1, bewilligte Pfändung beweglicher Sachen vollzogen. Ohne daß die Pfändung eines Bauwerkes ausdrücklich bewilligt war (Punkt 91 Abs. 9 DV), pfändete der Vollstrecker neben einer Reihe von Fahrnissen auch zehn Strohschirme mit Holzsteher, ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AaEO §68EO §249 ffUHG §14
Rechtssatz: Ein Rekurs steht dem Dritten, der sich durch die Exekution in seinen Rechten beschwert fühlt, weder gegen die - in seine Rechte nicht gesetzwidrig eingreifende - Exekutionsbewilligung noch gegen die auf Grund dieser Bewilligung im Exekutionsverfahren getroffenen Verfügungen zu. Dazu zählt auch die zur amtswegigen Einreihung führende Übermittlung der Abschrift des Pfändungsprotokolls an das Grun... mehr lesen...
Norm: ABGB §435EO §249 ffUHG §1 Abs1 litaUHG §14
Rechtssatz: Nur der Publizität dient die Vorschrift des § 14 UHG, wonach bei Pfändung eines Bauwerkes eine Abschrift des Pfändungsprotokolls dem Grundbuchsgericht zu übersenden und von diesem von Amts wegen in die Sammlung der gerichtlich hinterlegten und eingereihten Urkunden einzureihen ist. Auf die Wirksamkeit der Pfandrechtsbegründung hat diese erst später vorgenommene Einreihung keinen Einfl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bEO §65 EUHG §14 Satz2ZPO §514 B
Rechtssatz: Die Beschwer durch den Beschluß, mit dem die Einreihung nach § 14 Satz 2 UHG angeordnet wurde, fällt weg, wenn die zugrundeliegende Exekutionsbewilligung rechtskräftig beseitigt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 30/81 Entscheidungstext OGH 01.12.1981 5 Ob 30/81 European Cas... mehr lesen...
Norm: GBG §122 BUHG §1 Abs1 Z2UHG §14 Satz2
Rechtssatz: Der Eigentümer hat das Recht, sich mit Rekurs dagegen zur Wehr zu setzen, daß es zur Einreihung in Fällen kommt, die nicht von der Bestimmung des § 1 Abs 1 Z 2 UHG gedeckt sind. Entscheidungstexte 5 Ob 30/81 Entscheidungstext OGH 01.12.1981 5 Ob 30/81 European Case Law Identif... mehr lesen...