Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 9. November 1993 die Gewährung einer Studienbeihilfe. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 30. November 1993 mangels sozialer Bedürftigkeit abgewiesen. Der dagegen erhobenen Vorstellung gab der Senat der Studienbeihilfenbehörde mit Bescheid vom 28. März 1994 keine Folge. 2. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Dies im wesentlichen mit folgende... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStudFG 1992 §7 Abs2StudFG 1992 §8 Abs2StudFG 1992 §9 Z2EStG 1988 §18 Abs6, Abs7
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Bestimmungen des StudFG 1992 betreffend die
Art der Ermittlung des - für den Anspruch auf Studienbeihilfe
maßgebenden - Einkommens von zur Einkommensteuer veranlagten und
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehenden Personen im
Hin... mehr lesen...