Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer begann am 01.10.2020 das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien und in der Folge parallel dazu das Bachelorstudium der Philosophie, welches er am 08.08.2023 erfolgreich abschloss. 2. Am 01.09.2023 stellte der Beschwerdeführer (erneut) einen (System-)Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften, welcher mit Bescheid der St... mehr lesen...