Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.06.2020 nahm die Studienbeihilfenbehörde das mit Bescheid vom 18.02.2020 abgeschlossenen Verfahren wieder auf und sprach aus, dass die Studienbeihilfe für das Kalenderjahr 2018 im Ausmaß von 2 487,74 Euro ruhe und der Beschwerdeführer diesen Betrag zurückzahlen müsse. Am 29.06.2020 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Vorstellung gegen Bescheid vom 15.06.2020. In ihrer Vorstellungsvorentscheidung vom 07.07.2020 gab die Studienb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer begann mit September 2018 das FH-Bachelorstudium „ XXXX “ an der FH Campus Wien und beantragte dafür am 22.06.2019 die Gewährung von Studienbeihilfe. Anlässlich der Antragstellung gab er an, dass in den Kalenderjahren, für die er Studienbeihilfe beantrage, die jährliche Einkommensgrenze von 10.000 Euro nicht überschreiten werde. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, vom 08.07.2019 wurde ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 21.12.2018, Zl. 430683501 sprach die Studienbeihilfenbehörde aus, dass der Anspruch auf Studienbeihilfe von Juni 2018 bis August 2018 ruhe und die seit dem Eintritt des Ruhens bezogene Studienbeihilfe in Höhe von 1.692,00 Euro zurückzuzahlen sei. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf eine Beschwerdemöglichkeit binnen Frist von vier Wochen hin. Der Bescheid wurde nachweislich am 21.01.2019 zugestel... mehr lesen...