Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.06.2019 verpflichtete die Studienbeihilfenbehörde die Beschwerdeführerin zur Zurückzahlung der in den ersten beiden Studiensemestern bezogenen Studienbeihilfe und des ausbezahlten Fahrtkostenzuschusses in der Höhe von insgesamt 7.118,00 EURO. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 25.06.2019 Vorstellung. 2. Nach dem Erlass einer Vorstellungsvorentscheidung und einem entsprechenden Vorlageantrag erließ der Senat der Studi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte am 29.05.2018 das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Linz und wurde am 04.06.2018 an derselben Universität zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften zugelassen. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Linz, vom 03.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer ab Juli 2018 bis (inkl.) Februar 2019 Studienbeihilfe in der Höhe von 1.177 Euro für dieses Studium bewilligt. Er bezog in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte am 29.05.2018 das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Linz und wurde am 04.06.2018 an derselben Universität zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften zugelassen. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Linz, vom 03.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer ab Juli 2018 bis (inkl.) Februar 2019 Studienbeihilfe in der Höhe von 1.177 Euro für dieses Studium bewilligt. Er bezog in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 12.01.2017 verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin zur Zurückzahlung der in den ersten beiden Studiensemestern (Studienjahr 2015/2016) bezogenen Studienbeihilfe und des ausbezahlten Fahrtkostenzuschusses in der Höhe von insgesamt 3.432,00 EURO. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 24.01.2017 Vorstellung. 2. Nach dem Erlass einer Vorstellungsvorentscheidung und einem entsprechenden Vorlageantrag erli... mehr lesen...