Entscheidungen zu § 48 Abs. 1 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/1/8 2000/12/0301

Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin begann im Wintersemester (WS) 1998/99 ihr Studium der Biologie an der Universität Wien. Auf Grund ihres Antrages vom 5. Oktober 1998 wurde ihr von der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, mit Bescheid für das Studienjahr 1998/99 Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG 1992) gewährt und in diese... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.01.2001

RS Vwgh 2001/1/8 2000/12/0301

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §39 Abs2;StudFG 1992 §48 Abs1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z5;StudFG 1992 §51 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der Erwerb der Prüfungsnachweise innerhalb der für die Vorlage vorgesehenen Frist (= Antragsfrist im Sinn des § 48 Abs. 1 StudFG 1992 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 StudFG 1992) reicht aus, auch die volle Rückzahlungsverpflichtung nach § 51 Abs. 1 Z. 5 StudFG 1992 auszuschließen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.01.2001

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