Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit dem angefochtenen Bescheid gab der Senat der Studienbeihilfenbehörde an der Stipendienstelle Innsbruck (belangte Behörde) der Vorstellung der Beschwerdeführerin vom 23.05.2017 keine Folge und wies den Antrag vom 19.04.2017 auf Gewährung einer Studienbeihilfe ab. Der Bescheid wurde der Beschwerdeführerin am 01.12.2017 durch Hinterlegung zugestellt. 2. Mit E-Mail vom 08.01.2018 brachte die Beschwerdeführerin beim Bundesverwaltu... mehr lesen...