Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. Mai 2005 wies der Senat der Stipendienstelle Linz den Antrag des Beschwerdeführers auf Studienbeihilfe vom 15. Dezember 2004 ab. Aus dem einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildenden Anhang geht hervor, dass das Einkommen der Mutter des Beschwerdeführers aus dem Einkommensteuerbescheid 2002 und den Angaben betreffend die nicht selbständigen Einkünfte des Jahres 2003 errechnet wurde. Die dagegen erhobene Berufung wurde ... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs4;StudFG 1992 §39 Abs6;StudFG 1992 §41 Abs3;StudFG 1992 §6;StudFG 1992 §7 Abs1;StudFG 1992 §7 Abs2;StudFG 1992 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/10/0117 E 15. September 2003 RS 1 Stammrechtssatz Aus den Bestimmungen des StudFG 1992 folgt, dass die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzung des Vorliegens sozia... mehr lesen...