1.) Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 9. August 2005 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 18. November 2004 auf Gewährung einer Studienbeihilfe abgewiesen und ausgesprochen, dass ihm kein Studienzuschuss zuerkannt werde. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer studiere seit dem Wintersemester 2003/04 ... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §27 Abs1;StudFG 1992 §31 Abs1;StudFG 1992 §31 Abs2;StudFG 1992 §6 Z1;StudFG 1992 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/10/0155
Rechtssatz: Das StudFG legt der Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit nicht den gesetzlichen Unterhalt zu Grunde, sondern die "zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern"... mehr lesen...