Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin hat im Wintersemester 1974/75 an der Universität Wien das Studium der Studienrichtung Übersetzer- und Dolmetscherausbildung aufgenommen (die Angabe des WS 1973/74 in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides trifft nicht zu. In diesem Semester hat die Beschwerdeführerin das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften begonnen). Mit einem am 1. April 1977 bei der Studienbeihilfenbehörde Wiens eingelangten Antrag ersuchte sie um... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStGG Art5AVG §68 Abs1StudFG 1969 §20 Abs2VfGG §87 Abs1
Rechtssatz: Studienförderungsgesetz; keine Bedenken gegen §20 Abs2; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Anwendung ... mehr lesen...