Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin hat, nach Absolvierung des Diplomstudiums in den Studienrichtungen Vergleichende Literaturwissenschaft und Spanisch, im Sommersemester 1994 das Doktoratsstudium der Philosophie/Naturwissenschaften aufgenommen. Am 26. April 1994 suchte sie um Gewährung von Studienbeihilfe für dieses Doktoratsstudium an und brachte am 5. Mai 1994 einen Antrag auf Gewährung der Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit ein, und zwar u.a. mit... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStudFG 1992 §19
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch verfassungswidrige
Gesetzesauslegung bei Abweisung eines Antrags auf Gewährung der
Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit wegen Pflege und
Erziehung eines Kindes; verfassungskonforme Auslegung geboten
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof... mehr lesen...