Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin hat im Wintersemester 1995/96 das Diplomstudium der Rechtswissenschaften inskribiert und gleichzeitig mit dem Diplomstudium der Betriebswirtschaftslehre (BWL) begonnen. Als die zu fördernde Studienrichtung wurde gemäß §14 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 - StudFG) die der Rechtswissenschaften angegeben. Nach Abschluss des Diplomstudi... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStudFG 1992 §15 Abs4 Z3
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung des Ausschlusses Studierender vom
Anspruch auf Studienbeihilfe bei Fortführung eines bereits begonnenen
Zweitstudiums vor Aufnahme des aufbauenden Doktoratsstudiums
Rechtssatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §15 Abs4 Z3 des StudFG 1992 idF BGB... mehr lesen...