Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bezog ab September 1999 Studienbeihilfe. Ab 1. Jänner 2000 schloss er mit seinen Eltern einen Pachtvertrag über deren landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert von S 245.000,-. Aus der "Erklärung über einheitlich und gesondert festzustellende Einkünfte nichtbuchführender Land- und Forstwirte für 1999" ergibt sich ein Einkommen aus diesem Betrieb von S 0,-. Der im Instanzenzug ergangene angefochtene Bescheid bestä... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktAlVG §12 Abs6StudFG 1992 §8 Abs1StudFG 1992 §10 Z1, Z2StudFG 1992 §49 Abs3StudFG 1992 §51 Abs1 Z3
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch bescheidmäßige Verpflichtung des
Beschwerdeführers zur Rückzahlung ausbezahlter Studienbeihilfe wegen
Annahme des Ruhens des Anspruches infolge denkunmöglicher
Heranziehung der Einheitswertgrenze des
... mehr lesen...