Entscheidungen zu § 98 Abs. 3 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/2/28 2007/06/0208

Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt (JA) G eine 15- jährige Freiheitsstrafe (die urteilsmäßig im Jahr 2017 endet). Mit Erledigung vom 11. Jänner 2007 verständigte das LG Wr. Neustadt die Justizanstalten in G und S, dass am 28. Februar 2007 (in Wr. Neustadt) eine Hauptverhandlung in einer Strafsache anberaumt werde, im Rahmen derer im Wege einer Videokonferenz der Beschwerdeführer als Zeuge einvernommen werden solle. Der Leiter der JA G werde ersucht, den Beschwerdef... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2008

RS Vwgh 2008/2/28 2007/06/0208

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §98 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: § 98 Abs. 3 StVG vermittelt dem Strafgegangenen ein subjektivöffentliches Recht, unter den dort genannten Voraussetzungen eigene Kleidung zu tragen (in diesem Sinne auch Drexler, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, Rz 5 zu § 98 StVG). Diese Bestimmung dient einem gewissen Persönlichkeitsschutz des Strafgefangenen, der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2008

RS Vwgh 2008/2/28 2007/06/0208

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §175 Abs2 Z1;StPO 1975 §180 Abs2 Z1;StVG §98 Abs3;StVG §98 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Ob Fluchtgefahr im Sinne des § 98 Abs. 3 StVG besteht, ist nach den konkreten Umständen des Falles zu beurteilen, insbesondere unter Bedachtnahme auf die Persönlichkeitsstruktur des Strafgefangene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2008

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