Entscheidungen zu § 93 Abs. 1 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2008/6/26 2008/06/0045

Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt S eine Freiheitsstrafe. Unstrittig ist, dass mit einer dem Beschwerdeführer am 4. September 2007 verkündeten Entscheidung des Anstaltsleiters seinem Ansuchen um Gewährung eines "Familienbesuches" nicht stattgegeben wurde. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. September 2007 Beschwerde, in welcher er darlegte, in der Justizanstalt sei die räumliche Möglichkeit für Familienbesuche geschaffen worden, weshalb er e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.2008

TE Vwgh Beschluss 1998/10/29 96/20/0726

Der Beschwerdeführer befand sich seit 14. Juni 1995 in der Justizanstalt des Landesgerichtes Salzburg in Untersuchungshaft. Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 9. Juni 1998, bestätigt mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz vom 9. Juli 1998, wurde der Beschwerdeführer enthaftet. Das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren ist nach wie vor anhängig. Am 5. August 1996 langte beim Leiter des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Salzburg der Antrag des Beschwerdeführers ein, ihm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.10.1998

RS Vwgh 1998/10/29 96/20/0726

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;StVG §93 Abs1;StVG §93 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das dem Strafgefangenen grundsätzlich zustehende subjektive Recht auf Gewährung des Besuchsrechts iSd § 93 StVG ist durch die dort genannten Voraussetzungen begrenzt (Hinweis E 22.1.1998, 97/20/0151; hier: Ablehnung von "Tischbesuchen" mangels erforderlicher Räumlichkeiten). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.10.1998

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