Dem Akteninhalt kann entnommen werden, dass gegen den am ***** geborenen rumänischen Staatsangehörigen I***** als Angeklagten beim Landesgericht Feldkirch zu 49 Hv 08/11t ein Strafverfahren wegen §§ 15, 127, 129 Z 1, 146, 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB geführt wird. In der Hauptverhandlung vom 23.3.2011 beantragte die öffentliche Anklägerin die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zur Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zu den Tatzeitpunkten gemäß § 11 StGB, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Stadt ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 716, Grundbuch 81113 Innsbruck. Deren Gutsbestand umfasst ua das Grundstück 1042, das in der Altstadt von Innsbruck liegt und als „Hofgasse" bezeichnet wird. Bei der Grundfläche handelt es sich um öffentliches Gut. Der Beklagte betreibt in Innsbruck, Hofgasse *****, seit 1. 4. 1996 ein Souvenirgeschäft. Vor seinem Geschäft hat er einen Warenverkaufsständer in Verwendung, für den er bereits im Juni 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Stadtgemeinde ist Eigentümerin der „Hofgasse" in der Altstadt von Innsbruck. Bei der Grundfläche handelt es sich um öffentliches Gut. Der Erstbeklagte betreibt seit 1975 in der Hofgasse ein Souvenirgeschäft. Schon seit 1983 stellte er vor seinem Geschäft einen Warenverkaufsständer mit einem Sockelmaß von 65 x 65 cm auf. Mit Bescheid der Magistratsabteilung II - Amt für Straßen- und Verkehrsrecht vom 28. 11. 2002 wurde dem Erstbeklagten die verwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Grundstücke 1042 (Hofgasse) und 1049 (Stiftgasse) in der EZ 716 KG Innsbruck sind Eigentum der klagenden Stadtgemeinde und befinden sich innerhalb der Fußgängerzone der Altstadt in Innsbruck. Die 100 Meter lange und etwa 7 Meter breite Hofgasse verbindet als wichtigster Fußgängerweg den Rennweg mit dem Kern der Altstadt. An der Hofgasse liegen mehrere Gaststätten und Andenkengeschäfte. Die rund 8 Meter breite Stiftgasse mündet im rechten Winkel unmittelbar... mehr lesen...
Das Bundespolizeikommissariat Wels erließ auf Grund des § 11 PresseG die Verordnung vom 11. August 1967, Zl P-4157, die im Amtsblatt der Stadt Wels 1967/5 kundgemacht wurde und am 1. September 1967 in Kraft trat. Hiedurch wurde angeordnet, daß das Aushängen oder Anschlagen von Druckwerken an öffentlichen Orten des Stadtgebietes von Wels nur an bestimmten Stellen erfolgen dürfe. Mit Vertrag vom 28. Juni 1973 übertrug die klagende Partei, die Stadt Wels, der Firma W Gesellschaft m. b. H... mehr lesen...
Norm: ABGB §287oö LStVG §71StVO §82
Rechtssatz: Die Aufstellung von Werbeträgern auf Straßen und anderem öffentlichen Gut bedarf selbst dann, wenn keine Bewilligung der Behörde (wie nach § 82 Abs 1 StVO) erforderlich ist, jedenfalls der privatrechtlichen Bewilligung des Eigentümers und fällt nicht unter den Gemeingebrauch. Entscheidungstexte 1 Ob 578/79 Entscheidungstext OGH 18.04.19... mehr lesen...