Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Rudolf R***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 3. August 2000 in Wien Emma L***** dadurch, dass er auf sie einschlug und eintrat, sich auf ihren Brustkorb setzte und sie am Hals würgte, vorsätzlich getötet hat. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Rudolf R***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil, das auch eine in Rechtskraft erwachsene Abweisung des Unterbringungsantrages in Ansehung einer weiteren, dem Betroffenen angelasteten Tat enthält, wurde die Unterbringung des Karl V***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder se... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde die Unterbringung des Erwin S*** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB angeordnet, weil er unter dem Einfluß eines seine die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhenden Zustandes am 26.Mai 1989 in Tribuswinkel I. den Gedarmeriebeamten Revierinspektor Leo W*** mit Gewalt und durch gefährliche Drohung mit dem Tod (§ 106 Abs. 1 Z 1 StGB) an einer A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf W*** des Verbrechens der teils (in drei Fällen) vollendeten, teils (in zehn Fällen) versuchten Brandstiftung nach §§ 169 Abs. 1 sowie 15 StGB und des (in neun Fällen jeweils durch Anzünden von Gegenständen verübten) Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB schuldig erkannt. Er wurde hiefür nach §§ 169 Abs. 1, 28 Abs. 1 StGB zu 3 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem wurde gemäß § 21 Abs. 2 ... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StVG §66StVG §68StVG §70
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer psychiatrischen Behandlung auch im Rahmen des normalen Strafvollzuges (§§ 66 Abs 1, 68, 70 StVG) ist kein Grund, von einer Anstaltsunterbringung (hier nach § 21 Abs 2 StGB) abzusehen. Entscheidungstexte 15 Os 26/90 Entscheidungstext OGH 19.03.1990 15 Os 26/90 15 O... mehr lesen...