Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist eine Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG gegen einen gemeindeaufsichtsbehördlichen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung anhängig. Mit diesem - letztinstanzlichen - Bescheid ist ein Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Ratten bestätigt worden, mit welchem dieser ua. ausgesprochen hatte, daß die beiden Beschwerdeführer die Pflicht treffe, zu den voraussichtlichen Kosten der Neuanlage des öffentlich-rechtlichen In... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8500 Straßen
Norm: B-VG Art18 Abs2Stmk LStVG 1964 §7 Abs1 Z5Stmk LStVG 1964 §45 Abs3Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ratten vom 10.07.97 betreffend die Neuanlage des öffentlichen Interessentenweges "Pusterhoferweg" und die Bildung einer öffentlich-rechtlichen Weggenossenschaft gleichen Namens
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Verordnung betreffend die Neuanlage
eines öffentlichen Interess... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStPO §397StVG §3 Abs1StVG §7 Abs1
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Strafvollzugsanordnung nach §397 StPO, §3 Abs1 und
§7 Abs1 StVG weder Bescheid noch Ausübung unmittelbarer Befehls- und
Zwangsgewalt, sondern Akt der Gerichtsbarkeit Schlagworte Bescheidbe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStPO §397StVG §3 Abs1StVG §7 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Strafvollzugsanordnung nach §397 StPO, §3 Abs1 und §7 Abs1 StVG weder Bescheid noch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, sondern Akt der Gerichtsbarkeit Entscheidungstexte ... mehr lesen...