Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Verordnung vom 7. November 1975 beschloß der Gemeinderat von Vöcklabruck unter Hinweis auf den Ausbau der Bundesstraße 1, bestimmte, im Lageplan des Detailprojektes Baulos Dürnau ausgewiesene, Grundflächen als öffentliche Verkehrsflächen der Stadtgemeinde neu zu errichten und als öffentliche Wege einzureihen. Mit seiner Ermächtigung beantragte die Bundesstraßenverwaltung die Durchführung des Grundeinlösungs- und Enteignungsverfahrens im Sinne der §§5... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8500 Straßen
Norm: StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEisenbahnenteignungsG §17 Abs1Oö LStVG 1975 §59, §60
Rechtssatz: Oö. Landesstraßen-Verwaltungsgesetz 1975; keine Bedenken gegen §§59 Abs1 und 60 Abs1 sowie gegen §17 Abs1 Eisenbahnenteignungsgesetz 1954; keine denkunmögliche Anwendung dieser Bestimmungen; keine Verletzung des Rechtes auf freie Erwerbsausübung ... mehr lesen...