Entscheidungen zu § 54a Abs. 5 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/9/9 2008/06/0141

Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde, der vorgelegten Beilagen und dem hg. Vorakt VH 2008/06/0016 geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 1990 zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 12 Jahren verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 2 StGB eingewiesen. Die Strafhaft endete am 9. Dezember 2001, seit dem wird er auf Grund angenommener nicht ausreichend abgebauter Gefährlichkeit in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.2008

RS Vwgh 2008/9/9 2008/06/0141

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 01te Art1;StGG Art5;StVG §54 Abs1;StVG §54 Abs2;StVG §54a Abs1;StVG §54a Abs3;StVG §54a Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die im StVG vorgesehenen Beschränkungen des Zugriffes des Strafgefangenen (des Untergebrachten) auf die Rücklage während des Freiheitsentzuges können zwar als Eigentumsbeschränkung angesehen werden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.2008

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