Entscheidungen zu § 54 StVG

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Steiermark 2013/05/06 20.3-30/2012

I.1. In der Beschwerde vom 22. Oktober 2012 wurde vorgebracht, dass die für die G Gemeinderatswahl der Liste W Wh - W p e a - W w u R aufgestellte zwei Plakatständer auf dem T (Fußgängerzone)am 16. Oktober 2012, zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr, entfernt worden seien. Die Plakatständer seien weder behindernd für den Fußgängerverkehr noch für den anderen Verkehr aufgestellt gewesen. Im Übrigen seien sie innerhalb einer Frist von sechs Wochen vor der am 25. November 2012 stattfindenden Gemei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 06.05.2013

RS UVS Steiermark 2013/05/06 20.3-30/2012

Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Maßnahmenbeschwerde, die sich gegen die Entfernung von Plakatständern auf einer öffentlichen Gemeindestraße richtet, hängt ausschließlich davon ab, ob die Organe der Gemeinde bei dieser Tätigkeit verwaltungsbehördlich gehandelt haben oder ob ihre Tätigkeit ausschließlich der Privatsphäre zuzurechnen ist (VfGH 20.06.1984, B613/78). So kann die Gemeinde die Entfernung solcher Plakatständer auch privatwirtschaftlich nach § 54 Landes-StraßenverwaltungsG (LStV... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.05.2013

TE UVS Steiermark 2007/11/13 30.17-23/2007

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe 1. am 22.12.2006 um 20.10 Uhr auf der öffentlichen Verkehrsfläche (Gemeindestraße) in G, H, neben dem Eingang zum Aufzug der unterirdischen Toiletten eine Leinwand, ein Stromaggregat, Lautsprecherboxen, einen Tisch mit Videogerät und einen Tapeziertisch mit Informationsmaterial aufgestellt und 2. am 21.12.2006 um 15.20 Uhr, am 22.12.2006 und am 23.12.2006 auf der öffentlichen Verkehrsflä... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 13.11.2007

RS UVS Steiermark 2007/11/13 30.17-23/2007

Rechtssatz: Gemäß § 54 LStVG bedarf jede Benützung von Straßen und der dazu gehörenden Anlagen für einen anderen als den bestimmungsgemäßen Zweck der Zustimmung der Straßenverwaltung. Obwohl der Berufungswerber nicht selbst Mitglied (oder Vorstand) des Vereins gegen Tierfabriken war, in dessen Interesse er auf einem öffentlichen Platz Plakate und Bilder zur Information der Straßenbenützer ohne Zustimmung der Straßenverwaltung aufgestellt hatte, war er als unmittelbarer Täter dieser Verwalt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.11.2007

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