Der Beschwerdeführer verbüßte in der Justizanstalt Krems an der Donau eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, aus der er (offenbar gemäß § 148 Abs. 2 StVG) am 23. April 1999 entlassen wurde. Am 22. April 1999 wurde ihm vom Anstaltsleiter eine Entlassungshilfe gemäß §§ 150 Abs. 3, 156 Abs. 3 StVG in der Höhe von S 2.500,-- bewilligt. Hiezu wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass sein Eigengeld S 14,35 und sein Hausgeld S 177,30 betrage und keine Rücklage vorhanden sei. Es sei aber "fest... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung25/02 Strafvollzug
Norm: EO §291a Abs1 Z1;StVG §150 Abs3;StVG §156 Abs3;StVG §54 Abs6;
Rechtssatz: Nach dem Willen des Gesetzgebers hatte der "Zuschuss" im Sinne der Stammfassung des § 150 Abs. 3 StVG im Falle der Bedürftigkeit des zu Entlassenden (nämlich bei Fehlen "ausreichender" Vorsorge für die erste Zeit nach der Entlassung) sicherzustellen, dass bei der Entlassung aus einer ein... mehr lesen...