RS Vwgh 2002/10/17 2000/20/0246

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

23/04 Exekutionsordnung
25/02 Strafvollzug

Norm

EO §291a Abs1 Z1;
StVG §150 Abs3;
StVG §156 Abs3;
StVG §54 Abs6;

Rechtssatz

Nach dem Willen des Gesetzgebers hatte der "Zuschuss" im Sinne der Stammfassung des § 150 Abs. 3 StVG im Falle der Bedürftigkeit des zu Entlassenden (nämlich bei Fehlen "ausreichender" Vorsorge für die erste Zeit nach der Entlassung) sicherzustellen, dass bei der Entlassung aus einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe "mindestens" der in § 150 Abs. 3 StVG genannte Betrag zur Auszahlung kam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000200246.X02

Im RIS seit

09.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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