Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Maria Schmolln vom 30. Mai 1984 wurde für den zu errichtenden Güterweg "Holzhäusler" eine Beitragsgemeinschaft gebildet, der auch der Kläger angehört. Der Kläger behauptet, daß die Trasse des Güterweges mit 3,5 m projektiert gewesen sei. Er habe sich bereit erklärt, den für die vorgesehene Trasse erforderlichen Grund kostenlos abzutreten. Tatsächlich sei jedoch der Güterweg mit einer Breite von 4,5 m und teilweise m... mehr lesen...
Norm: ABGB §26B-VG Art118oö GdOoö LStVG §8oö LStVG §33oö LStVG §48LStVG §49LStVG §51LStVG §52
Rechtssatz: Beitragsgemeinschaften für Güterwege sind öffentlich - rechtliche Zwangsgemeinschaften (VwGH 29,3.1966, 1769/65) mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren behördliche Bildung eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde ist Entscheidungstexte 3 Ob 191/73 Entscheidung... mehr lesen...