Mit dem angefochtenen Bescheid forderte die belangte Behörde im Instanzenzug vom Beschwerdeführer Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für dessen am 11. Juni 1991 geborenen Sohn M. für den Zeitraum Mai 2008 bis Juni 2009 zurück. Die belangte Behörde ging aufgrund von Auskunftsschreiben der Justizanstalten Josefstadt und Gerasdorf von der Sachverhaltsannahme aus, M. habe vom 4. April 2008 bis zum 21. Mai 2008 in der Justizanstalt Josefstadt und vom 21. Mai 2008 bis zum 23. August 2... mehr lesen...
Index: 24/02 Jugendgerichtsbarkeit25/02 Strafvollzug61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litaFamLAG 1967 §2 Abs2JGG §58 Abs2StVG §31 Abs1
Rechtssatz: Im Beschwerdefall war der typischerweise anfallende Unterhalt des sich in Strafhaft befindlichen Kindes in Form von Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung (jugendliche Straftäter sind nach § 58 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes - JGG - überdies ihr... mehr lesen...