Norm: StPO §173 Abs4StVG §3 Abs2StVG §3 Abs4
Rechtssatz: Befindet sich ein Verurteilter bei Einlangen der Vollzugsanordnung bereits in der für den Vollzug der Freiheitsstrafe zuständigen Anstalt in Haft (zB in Untersuchungshaft oder in Verwaltungshaft), ist er auf Grund dieser Anordnung zum Strafvollzug in den Strafvollzug zu übernehmen (§ 3 Abs 4 StVG). Gleichzeitig hat die Justizanstalt die zuständige Staatsanwaltschaft und das Gericht davon ... mehr lesen...
Norm: SMG §39 Abs1StVG §3 Abs4
Rechtssatz: Der Aufschubsantrag nach § 39 Abs 1 SMG muss vor förmlicher Übernahme in den Strafvollzug gestellt werden. Ungesäumt nach Urteilsrechtskraft ist der Vollzug anzuordnen und eine Vollzugsanordnung (ieS) zu erlassen, aufgrund derer der Verurteilte sodann vom Anstaltsleiter in den Strafvollzug zu übernehmen ist. Entscheidungstexte 8 Bs 102/12z Ents... mehr lesen...