Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts St. Pölten als Schöffengericht vom 8. Mai 2008, GZ 9 Hv 32/08a-125, wurde der ungarische Staatsangehörige Ödön O***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nach §§ 127, 129 Z 1, 130 zweiter und vierter Fall StGB schuldig erkannt und hiefür zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Während der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtete, meldete die Staatsanwaltschaft fristgerecht Berufun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem am selben Tag in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichts Korneuburg als Schöffengericht vom 7. November 2003, GZ 632 Hv 5/03v-58, wurde der am 6. März 1987 geborene, sohin damals jugendliche Christopher H***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1, Abs 2 StGB schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 5 Z 4 JGG nach § 207 Abs 1 StGB zu einer hinsichtlich eines Teils der Sanktion von sieben Monaten gemäß § 43a Abs ... mehr lesen...
Norm: StVG §3
Rechtssatz: Eine unvollständige Strafvollzugsanordnung kann jederzeit richtig gestellt werden. Entscheidungstexte 11 Os 164/08i Entscheidungstext OGH 04.11.2008 11 Os 164/08i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124195 Zuletzt aktualisiert am 24.01.2009 mehr lesen...
Norm: StPO §180StPO §254 Abs4StPO §15StVG §3
Rechtssatz: Wenn im schöffengerichtlichen Verfahren ein Angeklagter, der im Zwischenvollzug in Haft ist, nach Rechtsmittelbelehrung bei der Hauptverhandlung auf Rechtsmittel verzichtete, später aber dennoch die Berufung wegen Strafe erhob, über die noch der Gerichtshof zweiter Instanz zu entscheiden hat, so ist er nach dem Ende des Zwischenvollzuges nicht in Untersuchungshaft zu nehmen, sondern es is... mehr lesen...
Norm: StVG §3StVG §16
Rechtssatz: Bei fehlender (hier: zufolge Aufhebung des Beschlusses, mit dem vom erkennenden Gericht gemäß § 5 Abs 3 StVG die Ersatzhaft angeordnet und zufolge Aberkennung einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels teilweise schon in Vollzug gesetzt worden war) rechtswirksamer Strafvollzugsanordnung keine Zuständigkeit des Vollzugsgerichtes. Entscheidungstexte 13 Nds... mehr lesen...
Norm: StVG §1 Z4StVG §3StVG §6: StVG §16StVG §99StVG §130StVG §133
Rechtssatz: 1) Aus dem § 1 Z 4 StVG ergibt sich nicht, dass auf Grund mehrerer Urteile nacheinander zu vollziehende gleichartige Freiheitsstrafen eine einheitliche Strafzeit darstellen. 2) Die Zuständigkeit eines Gerichtes als Vollzugsgericht beginnt nicht schon mit der Anordnung des Strafvollzuges, sondern erst mit dem Strafantritt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...