Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Bezahlung von S 30.000,-- s.A. Dieser sei seiner Pflicht gemäß § 93 StVO zur Bestreuung des Gehsteiges vor seinem Haus in W*****, nicht nachgekommen. Sie sei deshalb auf dem Gehsteig zu Sturz gekommen und habe einen Bruch der rechten Speiche erlitten. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Gehsteig sei am Vorabend des Unfallstages gegen 18 Uhr von seiner Gattin und am Unfallstag gegen 8 Uhr von ih... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer von Liegenschaften in der KG R. Mit Bescheid der Gemeinde R vom 28. Oktober 1970, GZ 771/1970, erfolgte die Baugrundwidmung des im Eigentum des Klägers stehenden Grundstückes 579/1, auf dem zwei Appartementhäuser und ein Hallenbad errichtet wurden. Südwestlich davon verläuft höher gelegen die im Eigentum der beklagten Partei, des Landes Steiermark, stehende Landesstraße 722 (Rohrmooser Straße), die in der Zeit zwischen 5. Juli 1971 und 26. November 1973 auf G... mehr lesen...
Die Republik Österreich (Österreichische Bundesbahnen, im folgenden Bundesbahnen) ist Eigentümerin von Grundstücken der KG Margareten in Wien, die in das Eisenbahnbuch, Anlage F der Südbahn, Verzeichnis IV, eingetragen sind. Die drei klagenden Parteien sind Bestandnehmer von Grundstücksteilen in diesem Bereich und Eigentümer von auf dem Bahngrund errichteten Superädifikaten, in denen sich ihre Geschäftsräumlichkeiten befinden. Die Superädifikate sind durch einen Hauskanal an den Straß... mehr lesen...
Norm: stmk LStVG §26 Abs2stmk LStVG §27 Abs3
Rechtssatz: "Anrainer" im Sinne dieser Bestimmungen ist derjenige, dessen Liegenschaft mit einer anderen, im fremden Eigentum stehenden Liegenschaft eine gemeinsame Grundgrenze (Rain) oder wenigstens einen gemeinsamen Grenzpunkt besitzt. Nicht mehr von einer anrainenden, sondern nur von einer "benachbarten" Liegenschaft kann gesprochen werden, wenn sich zwischen zwei Liegenschaften eine dritte, im fr... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 B1stmk LStVG 1964 §26 Abs2stmk LStVG 1964 §27 Abs1
Rechtssatz: Ersatzpflicht des Landes Steiermark, wenn infolge einer Straßenreparatur derart viel Wasser vom Straßengrundstück auf ein Nachbargrundstück einsickert, daß das Fundament des darauf befindlichen Wirtschaftsgebäudes durchfeuchtet und aufgeweicht wird. Entscheidungstexte 7 Ob 209/68 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 B1ABGB §364aJN §1 CVIbstmk LStVG 1964 §26 Abs2stmk LStVG 1964 §27 Abs1
Rechtssatz: Die Entschädigung für mittelbare Einwirkung vom Straßengrund auf das Nachbargrundstück i.S. des § 364 ABGB ist im Rechtsweg geltend zu machen. Entscheidungstexte 7 Ob 209/68 Entscheidungstext OGH 20.11.1968 7 Ob 209/68 EvBl 1969/154 S 236 = JBl 1969,442 ... mehr lesen...