Norm
ABGB §364 Abs2 B1Rechtssatz
Ersatzpflicht des Landes Steiermark, wenn infolge einer Straßenreparatur derart viel Wasser vom Straßengrundstück auf ein Nachbargrundstück einsickert, daß das Fundament des darauf befindlichen Wirtschaftsgebäudes durchfeuchtet und aufgeweicht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0011919Dokumentnummer
JJR_19681120_OGH0002_0070OB00209_6800000_002