Norm: StVG §17 Abs4StVG §152a Abs3
Rechtssatz: 1. Auch in Fällen mündlicher Verkündung der Entscheidung über die bedingte Entlassung nach § 152 a Abs 1 StVG gilt prinzipiell die im § 17 Abs 4 StVG allgemein normierte 14-tägige Beschwerdefrist. § 152 a Abs 3 StVG eröffnet zwar einem Rechtsmittelwerber zusätzlich die Möglichkeit, die Beschwerde binnen 3 Tagen nach Beschlußverkündung anzumelden und dann das Rechtsmittel innerhalb weiterer 14 Tage ... mehr lesen...
Begründung: Der 29-jährige slowakische Staatsangehörige J***** F***** verbüßt in der Justizanstalt Stein über ihn wegen Verbrechens nach § 12 Abs 1, Abs 2, Abs 3 Z 3 SGG und Vergehens nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG einerseits, sowie wegen Vergehens nach § 288 Abs 1 StGB andererseits verhängte Freiheitsstrafen in der Dauer von insgesamt 5 Jahren und 3 Monaten, deren urteilsmäßiges Strafende unter Berücksichtigung der Amnestie 1995 auf den 14. Februar 1999 fällt. Die ze... mehr lesen...