Entscheidungen zu § 152a Abs. 3 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1997/10/15 19Bs370/97

Norm: StVG §17 Abs4StVG §152a Abs3
Rechtssatz: 1. Auch in Fällen mündlicher Verkündung der Entscheidung über die bedingte Entlassung nach § 152 a Abs 1 StVG gilt prinzipiell die im § 17 Abs 4 StVG allgemein normierte 14-tägige Beschwerdefrist. § 152 a Abs 3 StVG eröffnet zwar einem Rechtsmittelwerber zusätzlich die Möglichkeit, die Beschwerde binnen 3 Tagen nach Beschlußverkündung anzumelden und dann das Rechtsmittel innerhalb weiterer 14 Tage ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1997

TE OGH 1997/10/15 19Bs370/97

Begründung: Der 29-jährige slowakische Staatsangehörige J***** F***** verbüßt in der Justizanstalt Stein über ihn wegen Verbrechens nach § 12 Abs 1, Abs 2, Abs 3 Z 3 SGG und Vergehens nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG einerseits, sowie wegen Vergehens nach § 288 Abs 1 StGB andererseits verhängte Freiheitsstrafen in der Dauer von insgesamt 5 Jahren und 3 Monaten, deren urteilsmäßiges Strafende unter Berücksichtigung der Amnestie 1995 auf den 14. Februar 1999 fällt. Die ze... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.10.1997

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