Der Beschwerdeführer hat mehrere Freiheitsstrafen in der Dauer von insgesamt 31 Jahren und 11 Monaten zu verbüßen. Danach wäre das voraussichtliche Strafende der 14. Jänner 2010. Der Beschwerdeführer wird seit 10. Jänner 1997 in der Justizanstalt Garsten angehalten. Der Beschwerdeführer stellte mit Schreiben vom 27. Juni 2000 das Ansuchen um Strafvollzugsortsänderung in die Justizanstalt Wien-Favoriten. Zur Begründung: machte er (unter Bezugnahme auf die dem Antrag angeschlossenen... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §10 Abs1 Z2;StVG §10 Abs1;StVG §144;StVG §145 Abs1;StVG §145 Abs2;
Rechtssatz: Die Förderung der Resozialisierung im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 2 StVG kann für eine Strafvollzugsortsänderung sprechen. Der Zweck, die Wiedereingliederung des Verurteilten in die Gesellschaft zu fördern, ist während des gesamten Vollzuges zu verfolgen. Eine besondere Intensivierung soll die Vorbereitu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt Graz-Karlau wegen Verurteilungen gemäß §§ 75, 83 und 127 ff StGB und anderer (zum Teil während der Strafhaft begangener) Delikte eine langjährige Freiheitsstrafe. Das urteilsmäßige Strafende fällt auf den 1. April 2006. Eine bedingte Entlassung des Beschwerdeführers wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz vom 28. Juni 2001 abgelehnt. Mit Eingabe vom 8. April 2003 stellte der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §144;StVG §145 Abs1;StVG §145 Abs2;StVG §20;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat sein Ansuchen im Wesentlichen darauf gestützt, dass seine Überstellung in eine bestimmte Justizanstalt dazu dienen solle, ihn verstärkt auf den Zeitpunkt seiner Haftentlassung vorzubereiten. Der Zweck, die Wiedereingliederung des Verurteilten in die Gesellschaft zu fördern, ist während des gesamte... mehr lesen...
Der 1972 geborene Beschwerdeführer verbüßt zur Zeit in der Justizanstalt Graz-Karlau eine wegen des Verbrechens des Mordes und anderer Delikte über ihn verhängte Freiheitsstrafe in der Dauer von zwölf Jahren. Er war im Zeitpunkt der Urteilstat jugendlich und unbescholten. Das urteilsmäßige Strafende ist der 30. Jänner 2003. Am 9. (nach seinen eigenen Angaben am 11.) Juni 1996 beantragte der Beschwerdeführer seine Überstellung in den Entlassungsvollzug. Gegen die mündliche Ablehnun... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch24/02 Jugendgerichtsbarkeit25/02 Strafvollzug
Norm: JGG §17;StGB §46 Abs1;StVG §145 Abs1;StVG §145 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997200142.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...