Gründe: Alfred N*** wurde mit dem (rechtskräftigen) Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 26. August 1981, GZ 20 n Vr 6225/80-33, gemäß § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 15.Juni 1980 unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, eine Tat begangen hatte, die ihm außer diesem Zustan... mehr lesen...
Norm: StGB §18StVG §145 Abs2
Rechtssatz: Die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann auch auf der wiederholten Verurteilung eines Rechtsbrechers wegen verschiedener Taten zu dieser Strafe beruhen. Entscheidungstexte 12 Os 115/86 Entscheidungstext OGH 25.09.1986 12 Os 115/86 Veröff: JBl 1987,466 = SSt 57/71 European... mehr lesen...