RS OGH 1986/9/25 12Os115/86

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Veröffentlicht am 25.09.1986
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Norm

StGB §18
StVG §145 Abs2

Rechtssatz

Die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann auch auf der wiederholten Verurteilung eines Rechtsbrechers wegen verschiedener Taten zu dieser Strafe beruhen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0088475

Dokumentnummer

JJR_19860925_OGH0002_0120OS00115_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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