Entscheidungen zu § 134 Abs. 5 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Beschluss 2006/10/24 2006/06/0008

Mit der am 2. Jänner 2006 zur Post gegebenen, beim Verwaltungsgerichtshof am 4. Jänner 2006 eingelangten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Erlass der belangten Behörde vom 29. September 2005 betreffend die Klassifizierung gemäß § 134 StVG. In diesem Erlass ist als künftiger Strafvollzugsort für den Beschwerdeführer die Justizanstalt X, als Vollzugsart der Normalvollzug angeordnet. Als für die Entscheidung maßgebliche Motive wurden der Arbeitseinsatz des Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.10.2006

RS Vwgh 2006/10/24 2006/06/0008

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §134 Abs1;StVG §134 Abs5;StVG §22 Abs3;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 134 Abs. 5 StVG ist der Strafgefangene vom Ergebnis der Klassifizierung insoweit in Kenntnis zu setzen, als es sich auf den unmittelbar anschließenden Strafvollzug bezieht. Die Übermittlung einer schriftlichen Ausfertigung des Klassifizierungserlasses ist im St... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.2006

RS Vwgh 1989/4/19 89/01/0043

Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;StVG §134 Abs1;StVG §134 Abs5;
Rechtssatz: Die Bestimmung der Strafvollzugsanstalt gemäß § 134 Abs 1 StVG und die nachfolgende Bekanntgabe der Ergebnisse der Klassifizierung an den Strafgefangenen nach § 134 Abs 5 StVG, soweit sie sich auf den unmittelbar anschließenden Strafvollzug bezieht, ist kein Bescheid. Schlag... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1989

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