Entscheidungen zu § 105 Abs. 2 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1972/12/7 9Os44/72

Norm: StGB §3 B1StVG §104 Abs1StVG §104 Abs2StVG §105 Abs2 Z5
Rechtssatz: Gegen einen nach § 81 StG tatbildlich und rechtswidrig Widerstand leistenden Strafgefangenen ist die auf das notwendige Maß beschränkte Anwendung unmittelbarer Gewalt ebenso gerechtfertigt, wie insbesondere auch - wegen Vorliegens des Falles des § 104 Abs 1 Z 2 StVG bei Wirkungslosigkeit gelinderer Maßnahmen - der Gebrauch von Tränengas. Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.12.1972

RS OGH 1972/12/7 9Os44/72

Norm: StGB §3 B1StVG §104 Abs1StVG §104 Abs2StVG §105 Abs2 Z5
Rechtssatz: Gegen einen nach § 81 StG tatbildlich und rechtswidrig Widerstand leistenden Strafgefangenen ist die auf das notwendige Maß beschränkte Anwendung unmittelbarer Gewalt ebenso gerechtfertigt, wie insbesondere auch - wegen Vorliegens des Falles des § 104 Abs 1 Z 2 StVG bei Wirkungslosigkeit gelinderer Maßnahmen - der Gebrauch von Tränengas. Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.12.1972

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