Begründung: Der unvertretene Kläger brachte beim Oberlandesgericht Linz eine auf Amtshaftung gestützte Klage wegen angeblich fehlerhafter Entscheidungen des Landesgerichts Ried im Innkreis und des Oberlandesgerichts Linz gegen die Republik Österreich ein. Mit der Klage verband der Kläger einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Landesgericht Ried im Innkreis wies den Verfahrenshilfeantrag wegen Mutwilligkeit und Aussichtslosigkeit ab (ON 6). Gegen diesen Beschluss richt... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Amtshaftungsklage wegen unvertretbarer und materiell falscher Entscheidungen des Bezirksgerichts Lienz, des Landesgerichts Innsbruck, des Oberlandesgerichts Innsbruck sowie der Staatsanwaltschaft Innsbruck, wozu er einzelne Aktenzeichen anführt und weiters ausdrücklich auf § 9 Abs 4 AHG hinweist. Nach ergänzender Einvernahme des Antragstellers wies das Landesgericht Innsbruck mit Beschluss vom 17. April 2007, ... mehr lesen...
Begründung: Am 11.3.1996 wurde vom Landesgericht Leoben gegen den damals 72jährigen Kläger die Voruntersuchung wegen des Verdachts des Verbrechens nach § 3g des Verbotsgesetzes (VerbotsG) eingeleitet und gegen ihn am 18.3.1996 ein Haftbefehl erlassen. Nach der am 19.3.1996 erfolgten Festnahme wurde über ihn am 20.3.1996 wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr (§ 180 Abs 2 Z 1 und 3 lit a und b StPO) die Untersuchungshaft verhängt. Mit Beschluß vom 2.4.1996 ordnete das Landesgericht ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z1 A3ZPO §477 Abs1 Z1 D1AHG §9 Abs4StEG 2005 §12
Rechtssatz: Entscheiden Gerichte entgegen § 9 Abs 4 AHG über eine Amtshaftungsklage, so ist deren Entscheidung und das dieser vorangegangene Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 477 Abs 1 Z 1 ZPO nichtig, sodass die Klage an das unter einem gemäß § 9 Abs 4 AHG zu bestimmende Gericht zu überweisen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...