Norm: JWG §17 Abs2StbG §8ZPO §190 B
Rechtssatz: Als Findling im Sinne des § 8 StbG kann eine Person nur so lange angesehen werden, als seine Mutter unbekannt ist. Das StbG sieht nicht vor, daß der "Beweis des Gegenteils" in bestimmter qualifizierter Form, etwa durch Feststellungsbescheid der Verwaltungsbehörde zu erfolgen hätte; diese Frage kann als Vorfrage vom Gericht beurteilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Mj. wurde am 25. Juli 1957 in M., Schweiz, von der damals etwas über 20 jährigen Elfriede N. geboren, die österreichische Staatsbürgerin ist und ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat. Der in M. wohnhafte Schweizer Staatsbürger Rudolf Wi. hat den Mj. gemäß Art. 325 des schweizerischen Zivilgesetzbuches anläßlich der Geburtsmeldung mit Standesfolgen freiwillig anerkannt. Mit Beschluß des Gemeinderates M. vom 2. August 1957 wurde gemäß Art. 311 ZGB. für den Mj. der Notar Albe... mehr lesen...
Norm: StbG 1949 §8StbG 1949 §9
Rechtssatz: Das außereheliche Kind einer österreichischen Mutter verliert die österreichische Staatsbürgerschaft nicht durch die Anerkennung des schweizerischen außerehelichen Vaters durch Erklärung mit Standesfolgen nach Art 303, 325 Schweizer ZGB. Entscheidungstexte 3 Ob 156/57 Entscheidungstext OGH 10.04.1957 3 Ob 156/57 Veröff: EvBl 1957/346 S... mehr lesen...