Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer am 14. Dezember 2001 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde vor, sie habe am 22. Februar 2001 die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei der Steiermärkischen Landesregierung (der belangten Behörde) beantragt, die jedoch untätig geblieben sei und nicht entschieden habe. Mit hg. Verfügung vom 19. Dezember 2001 wurde über diese Beschwerde das Vorverfahren eingeleitet und die belangte Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: B-VG Art132;StbG 1985 §6 Abs1 Z2;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs3;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Fällt die Entscheidungspflicht nach Einbringung der Säumnisbeschwerde - innerhalb der Frist des § 36 Abs. 2 VwGG oder danach - in anderer Weise als durch ihre Erfüllung (durch Nachholung der versäumten E... mehr lesen...