Norm: IPRG §9IPRG §18StbG §27
Rechtssatz: Eheschließung und Staatbürgerschaft nach iranischem Recht mit ausführlicher Darstellung. Entscheidungstexte 6 Ob 674/87 Entscheidungstext OGH 29.10.1987 6 Ob 674/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077033 Dokumentnummer JJR_19871029_OGH... mehr lesen...
Norm: StbG §27
Rechtssatz: Im Falle der Annahme einer ausländischen Staatsbürgerschaft auf Grund eigenen Ansuchens gemäß § 27 StbG geht die österreichische Staatsbürgerschaft verloren, ohne daß es hiezu einer Entscheidung einer österreichischen Behörde bedarf. Ein nicht eigenberechtigter Staatsbürger verliert seine österreichische Staatsbürgerschaft dann, wenn die auf den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit gerichtete Willenserklärung für ih... mehr lesen...