Norm
StbG §27Rechtssatz
Im Falle der Annahme einer ausländischen Staatsbürgerschaft auf Grund eigenen Ansuchens gemäß § 27 StbG geht die österreichische Staatsbürgerschaft verloren, ohne daß es hiezu einer Entscheidung einer österreichischen Behörde bedarf. Ein nicht eigenberechtigter Staatsbürger verliert seine österreichische Staatsbürgerschaft dann, wenn die auf den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit gerichtete Willenserklärung für ihn von seinem gesetzlichen Vertreter abgegeben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0073069Dokumentnummer
JJR_19841122_OGH0002_0070OB00684_8400000_003